Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennisschule Alsterquelle

 

Gültig ab 02. Mai 2018

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsschluss. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Alsterquelle geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule Alsterquelle kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Rechnung und Buchungsbestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

 

2. Sporttauglichkeit

Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und, dass er über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.

 

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen, Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Kinder sind von ihren Eltern zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

5. Ausgefallene Stunden

Im Krankheitsfall bzw. Verhinderungsfall des Trainers sorgt die Tennisschule Alsterquelle für geeigneten Ersatz.

Für Trainingsstunden, die von Seiten des Trainingsschülers abgesagt werden, gibt es keinen Anspruch auf Nachholstunden.

Eine Rückerstattung gezahlter Trainingsgebühren erfolgt nicht.  

 

6. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.

Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

8.Kündigung

Kündigungen des Ganzjahrestrainings ist für den Sommer bis zum 01.03. eines jeden Jahres und den Winter bis zum 01.07. eines jeden Jahres möglich. Die Schlussraten sind bekannt. 

 

9. Inkasso 

Das vereinbarte Trainingsentgelt wird per Lastschrift von der  Tennisschule Alsterquelle eingezogenn. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.